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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) mit qualifizierter elektronischer Signatur (QeS)

medavis-zertifiziert-fuer-eAU​Die Digitalisierung der medizinischen Versorgung schreitet weiter voran: mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird die Telematikinfrastruktur erstmals genutzt, um ein Papierformular zu ersetzen. Ziel ist es, alle Adressaten auf elektronischem Wege über eine Arbeitsunfähigkeit zu informieren, anstatt Papierausdrucke per Post zu verschicken.

Die Umsetzung erfolgt in mehreren Stufen:

Seit Oktober 2021 können Praxen elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, signieren und über KIM an die Krankenkassen versenden.  Seit Januar 2023 erfolgt auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber nur noch digital – zuständig dafür sind nicht die Praxen, sondern die Krankenkassen. Aktuell gilt noch eine Übergangsfrist für Papierausfertigungen falls die notwendigen technischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Das medavis RIS hat die Zertifizierung bereits zum Start der eAU erfolgreich durchlaufen. Unsere Anwender können die Ausstellung, rechtssichere Signatur (QeS) und Übermittlung von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nutzen und erhalten diese Funktionalität lizenzkostenfrei im Rahmen ihres medavis Telematikinfrastruktur Packages.

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Was ändert sich im Vergleich zur bisherigen AU-Ausstellung im RIS?

Im medavis RIS rufen Sie das eAU-Formular wie von anderen Formularen gewohnt auf und füllen es aus. Das medavis RIS überprüft die Richtigkeit der Angaben, bei Abweichungen erhalten Sie Warnhinweise.

Zur rechtssicheren Unterschrift ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QeS) notwendig. Dazu muss Ihr elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) im Kartenterminal gesteckt sein und zur Aktivierung der QeS geben Sie Ihren Signatur-PIN ein. In Ausnahmefällen kann auch mit der SMC-B signiert werden, diese Signatur ist jedoch nicht rechtssicher.

Anschließend versenden Sie die eAU über den KIM-Dienst im sicheren Netz der Telematikinfrastruktur an die zuständige Kasse. Die Ausfertigungen für Patient und Arbeitgeber drucken Sie aus und geben Sie wie bisher unterschrieben dem Patienten mit.

Was sind die technischen Voraussetzungen für die eAU?

Wenn Sie aus dem medavis RIS elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen möchten, prüfen Sie bitte vorab, ob Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen und setzen Sie sich mit Ihren Anbietern in Verbindung. 

  • Anbindung an die Telematikinfrastruktur mit E-Health- oder ePA-Konnektor
  • KIM-Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Kommunikationsanbieter und KIM-Konto
  • Kartenterminals an allen Arbeitsplätzen, an denen signiert werden soll
  • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) mindestens der Generation 2.0 für die Signatur
Was sind die technischen Voraussetzungen für KIM?

Weitere Informationen zu KIM, zu den technischen Voraussetzungen für KIM und zur Einrichtung von KIM in Ihrem medavis RIS finden Sie hier.

Wo gibt es weitere Informationen zur eAU?

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema eAU von der KBV:

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