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Heilmittelverordnung

Integriert in Ihren Workflow

 

Heilmittelverordnung KBV medavis

Heilmittel sind ärztlich verordnete medizinische Dienstleistungen. Dazu zählen verschiedene Maßnahmen aus den Bereichen Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Schlucktherapie sowie Ernährungstherapie. Die Kosten tragen die gesetzlichen Krankenkassen. Für die Abrechnung der Leistungen durch die Therapeuten muss das Formular vom verordnenden Arzt vollständig und korrekt ausgefüllt sein.

Neue Heilmittel-Richtlinie tritt zum 01.01.2021 in Kraft

Mit der Heilmittel-Richtlinie wird die Versorgung der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit Heilmitteln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung geregelt. Allerdings sind die Vorgaben zur Verordnung von Heilmitteln über die Jahre immer komplexer geworden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat daher die Heilmittel-Richtlinie grundlegend überarbeitet.

Umsetzung im medavis RIS ab 01.01.2021 verfügbar

Mit Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Verordnung können Sie seit Januar 2021 das neue Muster 13 für die Verordnung von Heilmitteln im medavis RIS verwenden, welches die bisherigen Muster 13, 14 und 18 ersetzt. Die KBV spricht von Vereinfachung und Entbürokratisierung. Bisher notwendige Angaben entfallen teilweise und es gibt zahlreiche Mechanismen, um die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen. Bei Abweichungen erhalten Sie ggf. Warnhinweise. Die für Sie wichtigste Neuerung ist, dass sich die Anordnung der Formularfelder nun am Workflow orientiert.

Wenn Sie die Heilmittelverordnung im medavis RIS nutzen möchten, kontaktieren Sie bitte unseren Support zur Aktivierung der entsprechenden Lizenz. Weitere Informationen zum Einlesen und Konfigurieren der benötigten Daten, z.B. der Heilmittelpreise, finden Sie in unseren Release Notes.

Fristgerechte Zertifizierung durch die KBV

Alle Änderungen wurden im medavis RIS fristgerecht umgesetzt und im August 2020 durch die KBV zertifiziert. Unsere Anwender hätten daher schon ab dem 01.10.2020 – dem ursprünglich geplanten Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinie – nach der neuen Richtlinie arbeiten können. Der G-BA hatte diesen Termin jedoch um ein Quartal auf den 01.01.2021 verschoben.

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