RADIOLOGY WORKFLOW SOLUTIONS  

Schnittstelle an Dosismanagement-Systeme

Für die gesetzeskonforme Umsetzung der Strahlenschutzregelungen im medizinischen Kontext wurden verschiedene Dosismanagement-Systeme entwickelt. Damit auch Sie auf der sicheren Seite sind, bietet medavis Anwendern die Möglichkeit, über eine Schnittstelle ein Dosismanagement-System Ihrer Wahl an das medavis RIS anzubinden.

Die Anbindung ermöglicht die automatisierte Einbindung der Dosiswerte in den radiologischen Befund direkt beim Start der Befundung. Der Aufruf eines externen Dosismanagement-Systems ist auf Untersuchungs- und Patientenebene sowie während weiterer Workflow Schritte im medavis RIS möglich.

Für die Berechnung der Dosiswerte sind Angaben zu Gewicht, Alter und Geschlecht notwendig. Diese Werte werden über die Schnittstelle direkt aus dem RIS via Standard-HL7 Nachricht an das Dosismanagement-System übermittelt.

Ihre Vorteile

 Vollständige Integration in Ihren medavis RIS Workflow, ohne zusätzliche Aufwände während der Befundung

Weitergabe der Parameter Gewicht, Alter & Geschlecht an das jeweilige Dosis-Management-System

Automatisierte Einbindung der Dosiswerte in den radiologischen Befund über entsprechende Platzhalter in den Befundvorlagen

Aufruf eines externen Dosismanagement-Systems auf Untersuchungs- und Patientenebene direkt aus der Befundung

Während der Untersuchung sind keine manuellen Notizen notwendig. Die Daten können über einen URL-Aufruf direkt im Dosismanagement-System erfasst werden

Umsetzung der Euratom Richtlinie

Mit der Umsetzung der europäischen EURATOM Richtlinie soll der Strahlenschutz am Arbeitsplatz für die Bevölkerung und in der Medizin weiter verbessert werden. Die Richtlinie basiert auf dem neuesten wissenschaftlichen Standard und hat das Ziel, einen umfassenden Schutz vor ionisierender, also energiereicher Strahlung zu gewährleisten.

Die Richtlinie war bis zum 6. Februar 2018 in nationales Recht umzusetzen. Bereits seit Oktober 2017 und in vollständigem Umfang seit 31. Dezember 2018, setzen das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sowie die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) die EURATOM-Richtlinie 2013/59 um und bilden das neue gesetzliche Fundament des Strahlenschutzrechts in Deutschland. Die Röntgenverordnung (RöV) und die alte Strahlenschutzverordnung sind damit außer Kraft gesetzt.

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