Elektronische Patientenakte
Umstellung auf ePA 2.0
2021 haben wir als erster RIS-Anbieter das Bestätigungsverfahren der gematik durchlaufen und anschließend die ePA 1.0 im medavis RIS bei unseren Anwendern flächendeckend ausgerollt. Zwischenzeitlich haben wir die ePA 2.0 für Sie umgesetzt. Mit der ePA 2.0 können Patientinnen und Patienten nun feingranularer entscheiden, wer auf welche Dokumente Zugriff erhält.
Zur Umstellung benötigen Sie einen Konnektor ab PTV5 und eine ePA 2.0 Lizenz auf Konnektorseite.
Was ist die ePA?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine virtuelle Sammlung medizinischer Daten, die individuell für jeden gesetzlich Versicherten landesweit gespeichert wird. Als zentraler technologischer Hebel ermöglicht die ePA eine vernetzte Versorgung und so eine bessere Kooperation im Gesundheitswesen. Der stufenweise Ausbau der ePA bietet neue Funktionen für Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte, sowie weiteres medizinisches Fachpersonal.
Welche Vorteile bringt die ePA?
Die ePA trägt dazu bei, dass alle an einer Behandlung beteiligten Personen zeitnah auf die dafür notwendigen Informationen zugreifen können. Durch den Einblick in die Krankheitsvorgeschichte können Patienten auch bei einem Arztwechsel gezielter behandelt und Doppeluntersuchungen vermieden werden. Zusätzlich wird das Risiko fehlerhafter Informationen verringert.
ePA FAQ
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Welche gesetzlichen Vorgaben müssen gemäß dem KBV-Anforderungskatalog erfüllt sein?
Nach § 341 Absatz 6 SGB V haben die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer gegenüber den jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen nachzuweisen, dass sie über die für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste verfügen (KBV-Anforderungskatalog). Dieser Nachweis erfolgt auf elektronischem Wege direkt im RIS.
Was beinhaltet die Lösung zur elektronischen Patientenakte bei medavis?
Die Integration der elektronischen Patientenakte (ePA) ermöglicht Ihnen mit Ihrer Praxis den einfachen Zugang zu untersuchungsrelevanten Daten Ihrer Patienten.
Neben dem Online-Zugriff auf die ePA beinhaltet das Modul auch das Herunterladen und Einstellen von Dokumenten, sowie die einfache Einbringung von Befunden in die ePA.
Der für die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen erforderliche Nachweis nach §341 Absatz 6 SGB V kann über das Modul erbracht und mit der Abrechnung übermittelt werden.
Gibt es weitere Voraussetzungen für den Einsatz der ePA?
Neben der Erlaubnis der Patienten, auf Ihre elektronische Patientenakte zuzugreifen, benötigen Sie:
- Anschluss an die Telematikinfrastruktur mit einem Konnektor ab Version PTV5 sowie eine passende ePA 2.0 Lizenz auf Konnektorseite
- medavis Telematikinfrastruktur Package (mit dem TI-Dienst VSDM haben Sie dieses Paket bereits)
- Freigeschaltetes medavis Modul „ePA 2.0“
- Kartenteminal + Praxisausweis (SMC-B-Karte)
- eletronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Benötige ich KIM für die ePA?
Nein, KIM ist für die erfolgreiche Anbindung und Teilnahme an der elektronischen Patientenakte nicht erforderlich, da die Kommunikation dieses Fachdienstes direkt über die TI erfolgt.
Der Dienst KIM ist für die sichere Kommunikation zwischen Leistungserbringern und daher nur für bestimmte TI-Anwendungen wie bspw. den Versand & Empfang von eArztbriefen erforderlich.
Mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur und dem medavis RIS Modul eArztbrief ist dies schon heute für Sie möglich.
Wo gibt es weiterführende Informationen zum Thema ePA?
Hier finden Sie noch weitere Informationen zum Thema ePA:
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