RADIOLOGY WORKFLOW SOLUTIONS  

Elektronische Patientenakte

Unser Beitrag zum Erfolg der ePA

Für die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist die Radiologie von besonderer Bedeutung. Radiologische Einrichtungen erstellen täglich Hunderte von Befunden. Diese gehören genau zu den Informationen, die Patienten in ihrer elektronischen Patientenakte sicher gespeichert haben möchten.

Wir bei medavis haben uns daher bereits frühzeitig aktiv in den entsprechenden Gremien und bei der gematik an der Gestaltung der ePA beteiligt und Vorschläge eingebracht, die den Arbeitsablauf in der Radiologie berücksichtigen.

ePA 2.0 umgesetzt

2021 haben wir als erster RIS-Anbieter das Bestätigungsverfahren der gematik durchlaufen und anschließend die ePA 1.0 im medavis RIS bei unseren Anwendern flächendeckend ausgerollt. Jetzt haben wir die ePA 2.0 für Sie umgesetzt. Zur Umstellung benötigen Sie einen Konnektor ab PTV5 und ggf. eine ePA 2.0 Lizenz auf  Konnektorseite.

Was ist die ePA?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine virtuelle Sammlung medizinischer Daten, die individuell für jeden gesetzlich Versicherten landesweit gespeichert wird. Als zentraler technologischer Hebel ermöglicht die ePA eine vernetzte Versorgung und so eine bessere Kooperation im Gesundheitswesen. Der stufenweise Ausbau der ePA bietet neue Funktionen für Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte, sowie weiteres medizinisches Fachpersonal.

Welche Vorteile bringt die ePA?

Die ePA trägt dazu bei, dass alle an einer Behandlung beteiligten Personen zeitnah auf die dafür notwendigen Informationen zugreifen können. Durch den Einblick in die Krankheitsvorgeschichte können Patienten auch bei einem Arztwechsel gezielter behandelt und Doppeluntersuchungen vermieden werden. Zusätzlich wird das Risiko fehlerhafter Informationen verringert.

Dank unserer Österreich-Projekte gut gewappnet für die ePA

medavis hat bereits durch die Anbindung des medavis RIS an die elektronische Gesundheitsakte in Österreich (ELGA) Erfahrungen gesammelt, die für uns bei der Umsetzung der ePA von großem Wert sind. ELGA ist konsequent unter Verwendung und Einhaltung von IHE und medizinischen Kommunikations- und Dokumentenstandards implementiert.

 

 

ePA FAQ

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Welche gesetzlichen Vorgaben müssen gemäß dem KBV-Anforderungskatalog erfüllt sein?

Nach § 341 Absatz 6 SGB V haben die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer gegenüber den jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen nachzuweisen, dass sie über die für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste verfügen (KBV-Anforderungskatalog). Dieser Nachweis erfolgt auf elektronischem Wege direkt im RIS.

Was beinhaltet die Lösung zur elektronischen Patientenakte bei medavis?

Die Integration der elektronischen Patientenakte (ePA) ermöglicht Ihnen mit Ihrer Praxis den einfachen Zugang zu untersuchungsrelevanten Daten Ihrer Patienten.
Neben dem Online-Zugriff auf die ePA beinhaltet das Modul auch das Herunterladen und Einstellen von Dokumenten, sowie die einfache Einbringung von Befunden in die ePA.
Der für die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen erforderliche Nachweis nach §341 Absatz 6 SGB V kann über das Modul erbracht und mit der Abrechnung übermittelt werden.

Gibt es weitere Voraussetzungen für den Einsatz der ePA?

Neben der Erlaubnis der Patienten, auf Ihre elektronische Patientenakte zuzugreifen, benötigen Sie nun lediglich noch:

  • Das freigeschaltete Modul „ePA 1.0 – gematik elektronische Patientenakte“
  • Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur in Ihrem medavis RIS (mit VSDM ist diese bereits gegeben)
  • SMC-B
  • einen Konnektor mit der Software Version PTV-4 oder höher (ggf. ist eine ePA-Lizenz vom Hersteller Ihres Konnektors erforderlich)
Benötige ich KIM für die ePA?

Nein, KIM ist für die erfolgreiche Anbindung und Teilnahme an der elektronischen Patientenakte nicht erforderlich, da die Kommunikation dieses Fachdienstes direkt über die TI erfolgt.

Der Dienst KIM ist für die sichere Kommunikation zwischen Leistungserbringern und daher nur für bestimmte TI-Anwendungen wie bspw. den Versand & Empfang von eArztbriefen erforderlich.
Mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur und dem medavis RIS Modul eArztbrief ist dies schon heute für Sie möglich.

Wo gibt es weiterführende Informationen zum Thema ePA?

Sie sind interessiert an unserem Angebot oder haben Fragen an uns?

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir sind gerne für Sie da.

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